Teilnahmehinweise zum Tag des offenen Heizungskellers

Hinweise für Gastgeber:innen

Der „Tag des offenen Heizungskellers" ist ein dezentral organisierter Aktionstag. Die einzelnen Veranstaltungen und geöffneten Heizungskeller werden eigenverantwortlich von den jeweiligen Veranstalter:innen/Eigentümer:innen vor Ort durchgeführt. Zu den veranstaltenden Organisationen des bundesweiten Aktionstags besteht keine vertragliche Verbindung.

Die veranstaltenden Organisationen des bundesweiten Aktionstags haften ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Veranstalter:innen vor Ort sind keine Erfüllungsgehilfen der übergeordneten Organisationen, sondern handeln auf eigene Verantwortung und in ihrem eigenen Ermessen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Der Aktionstag versteht sich als werbefreies, überparteiliches und zivilgesellschaftliches Austauschformat.

Die Veranstaltung steht für eine weltoffene, demokratische und solidarische Gesellschaft. Positionen, die sich gegen diese Werte richten – insbesondere rechtsextreme, rassistische oder menschenverachtende Ideologien – haben hier keinen Platz.

Hinweise für Besucher:innen

Alle Teilnehmenden sind gebeten, respektvoll miteinander umzugehen sowie die Hinweise und Regeln der Gastgeber:innen vor Ort zu beachten. Bitte bedenken Sie, dass Sie in privaten Haushalten, Heizungskellern oder Gärten zu Besuch sind. Privathaushalte sind nicht für größere Besucher:innengruppen ausgelegt.

Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Video- oder Tonaufzeichnungen sind nur in Absprache mit den jeweiligen Gastgeber:innen vor Ort und nur mit deren Genehmigung erlaubt. Sofern weitere Teilnehmer:innen erfasst würden – sei es bildlich, sei es in Bezug auf gesprochene Worte – ist die Anfertigung von Fotos bzw. audiovisuellen Inhalten sowie deren spätere Nutzung nur mit deren ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.

Alle Grundstücke oder Häuser werden auf eigene Gefahr betreten. Für die Verursachung etwaiger Schäden haften Sie nach den gesetzlichen Vorschriften. Bitte denken Sie an Ihre Aufsichtspflicht, wenn Sie Kinder mitbringen.